08 June 2026, 12:33

Russland plant Entschädigungspflicht für Banken bei Cyberbetrug

Banken oder Telekommunikationsbetreiber sollen Opfer von Betrug entschädigen

Russland plant Entschädigungspflicht für Banken bei Cyberbetrug

Russland hat einen neuen Plan zur Bekämpfung von Cyberbetrug vorgestellt: Banken und Telekommunikationsanbieter sollen Opfer entschädigen müssen. Die als „Anti-Betrug 2.0“ bezeichnete Initiative wurde von Vize-Ministerpräsident Dmitri Grigorenko auf dem Petersburger Internationalen Wirtschaftsforum (SPIEF) 2026 präsentiert. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, müssten Unternehmen Kunden den Schaden ersetzen, wenn diese durch Betrüger Geld verlieren – vorausgesetzt, die Firmen haben gegen Vorgaben zur Betrugsprävention verstoßen.

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Der Gesetzentwurf war erstmals im Februar 2026 in die Staatsduma eingebracht und noch im selben Monat in erster Lesung angenommen worden. Nun steht die zweite Abstimmung bevor, bevor das Gesetz in Kraft treten kann. Nach den neuen Regeln könnten Geschädigte eine volle Erstattung in Höhe des gestohlenen Betrags verlangen – allerdings nur, wenn Banken oder Telekommunikationsanbieter Sicherheitsstandards nicht eingehalten haben.

Ein klares Verfahren zur Erkennung betrügerischer Transaktionen wurde festgelegt. Unternehmen müssen strenge Systeme und Kriterien anwenden, um verdächtige Aktivitäten zu blockieren. Falls eine Organisation alle Anforderungen erfüllt und ein Nutzer trotzdem Geld an Betrüger überweist, gibt es keine Rückerstattung.

Das Gesetz sieht zudem weitere Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung vor, darunter die Kennzeichnung eingehender Auslandsanrufe und die Einführung eines Systems zur Nachverfolgung von Zahlungskarten. Dennoch bleibt ein Restrisiko: Nutzer tragen weiterhin die Verantwortung, wenn sie Warnungen ignorieren oder freiwillig Geld überweisen.

Ziel des „Anti-Betrug 2.0“-Gesetzes ist es, Finanz- und Telekommunikationsunternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen. Opfer erhalten nur dann eine Entschädigung, wenn die Firmen Betrug nicht verhindert haben. Der nächste Schritt ist die zweite Lesung in der Staatsduma, in der die finalen Details festgelegt werden.

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