17 April 2026, 18:17

Nürnberg darf vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus bleiben – doch der Streit geht weiter

Roter Kreis, der einem Hakenkreuz ähnelt, in der Mitte einer Stadtkarte umgeben von Text und Zahlen.

Nürnberg darf vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus bleiben – doch der Streit geht weiter

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Streit über die Mitgliedschaft Nürnbergs im Bündnis gegen Rechtsextremismus entschieden. Die Richter erlaubten der Stadt vorerst, im Netzwerk zu bleiben – doch der Rechtsstreit ist damit noch lange nicht beendet. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob öffentliche Einrichtungen Organisationen beitreten dürfen, die offen eine politische Partei kritisieren – konkret die rechtspopulistische AfD.

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Der Rechtsstreit begann 2022, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach die Beteiligung der Stadt am Bündnis anfocht. Die Partei argumentierte, öffentliche Institutionen müssten politisch neutral bleiben und dürften keine Organisation unterstützen, die sich gezielt gegen eine bestimmte Partei richte.

Am Donnerstag wies das Gericht die AfD-Auffassung zurück, wonach die Kritik des Bündnisses automatisch gegen die staatliche Neutralitätspflicht verstoße. Allerdings räumten die Richter Bedenken wegen möglicher politischer Voreingenommenheit nicht vollständig aus. Stattdessen verwiesen sie den Fall zur erneuten Prüfung an das Bayerische Verwaltungsgericht zurück. Dieses muss nun klären, welchen Hauptzweck das Bündnis verfolgt und welchen Einfluss Nürnberg darin hat.

Dem Bündnis gehören 164 Städte, Gemeinden und Landkreise sowie 358 zivilgesellschaftliche Gruppen an. Erst kürzlich startete es eine Kampagne vor den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März unter dem Motto "Demokratie. Keine Alternative! Ihre Stimme gegen Rechtsextremismus" – eine direkte Gegenposition zur politischen Ausrichtung der AfD. Das Netzwerk erhält zudem öffentliche Förderung, darunter Zuschüsse von der Stadt Nürnberg und der Metropolregion.

Es ist das erste Mal, dass Deutschlands höchstes Verwaltungsgericht darüber entscheidet, ob Kommunen privat organisierten Vereinen beitreten dürfen, die eine politische Partei kritisieren. Das Urteil lässt zentrale Fragen offen und sorgt dafür, dass der Streit weitergeht.

Nürnberg bleibt vorerst Teil des Bündnisses, doch die rechtliche Unsicherheit besteht fort. Das Bayerische Verwaltungsgericht muss den Fall neu bewerten – mit Fokus auf die Kernaktivitäten des Bündnisses und die Rolle der Stadt. Bis dahin bleiben die Grenzen der politischen Neutralität öffentlicher Einrichtungen unklar.

Quelle