NRW-Finanzamt erklärt „Weihnachtsfrieden“ für Steuerzahler bis Silvester

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Ein Weihnachtsbaum auf einer Straße mit Menschen darauf, flankiert von zwei Fahnenmasten, mit beleuchteten Gebäuden im Hintergrund.

"Weihnachtsfrieden" beim Finanzamt - NRW-Finanzamt erklärt „Weihnachtsfrieden“ für Steuerzahler bis Silvester

"Weihnachtsfrieden" im Finanzamt

"Weihnachtsfrieden" im Finanzamt

"Weihnachtsfrieden" im Finanzamt

Das Finanzamt von Nordrhein-Westfalen hat eine vorübergehende Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen und Betriebsprüfungen über die Feiertage bekannt gegeben. Die sogenannte weihnachtliche Waffenruhe gilt vom 17. bis zum 31. Dezember und verschafft Steuerzahlern eine Atempause von routinemäßigen Kontrollen und Sanktionen. Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) bezeichnete den Schritt als Möglichkeit, den Menschen die Feiertage ohne unnötigen Stress zu ermöglichen.

Das Finanzministerium des Landes bestätigte, dass in diesem Zeitraum keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen oder Betriebsprüfungen eingeleitet werden. Steuerbescheide und Zahlungserinnerungen werden jedoch wie gewohnt verschickt. Beamte betonten, dass so sichergestellt werde, dass Erstattungen und finanzielle Entlastungen die Steuerzahler ohne Verzögerung erreichen.

Die weihnachtliche Waffenruhe umfasst einen Zeitraum von zwei Wochen und endet an Silvester. Steuerzahler müssen mit weniger Unterbrechungen rechnen, während die Bearbeitung von Steuererklärungen und Rückerstattungen wie üblich weiterläuft. Die Maßnahme zeigt den Versuch, administrative Notwendigkeiten mit vorweihnachtlicher Großzügigkeit in Einklang zu bringen.