Niedersächsische Oberlandesgerichte führen gemeinsame Leitlinien für Unterhaltszahlungen ein

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Eine Frau in Schutzbrille hält ein Baby, daneben ein Junge in einem grünen Kleid, neben Tischen mit einer Geigenpartitur und einer Schale mit Würfeln, Ballons und einem Mann rechts, mit Bäumen im Hintergrund.

Niedersächsische Oberlandesgerichte führen gemeinsame Leitlinien für Unterhaltszahlungen ein

Familiengerichte in Niedersachsen verfügen nun über aktualisierte Richtlinien zur Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhalt. Die neuen Regelungen, bekannt als die Niedersächsischen Leitlinien, wurden gemeinsam von den Oberlandesgerichten in Braunschweig, Celle und Oldenburg veröffentlicht. Sie sollen eine einheitliche Handhabung von Unterhaltsverfahren in der gesamten Region gewährleisten.

Eine Arbeitsgruppe der beteiligten Gerichte überarbeitete und harmonisierte die Bestimmungen. Die endgültige Fassung wurde offiziell vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung im Niedersächsischen Ministerialblatt am 26. November 2025 veröffentlicht. Zwar sind die Leitlinien nicht rechtlich verbindlich, sie bieten Richtern jedoch einen Rahmen für die Beurteilung einzelner Fälle.

Der gesetzliche Mindestunterhalt für Kinder wurde um bis zu 3,50 Euro pro Kind erhöht. Die geschützten Einkommensgrenzen für Unterhaltspflichtige bleiben hingegen unverändert. Ein erwerbstätiger Elternteil, der den Mindestunterhalt zahlt, muss weiterhin mindestens 1.450 Euro monatlich für den eigenen Lebensunterhalt behalten. Die vollständigen Leitlinien sind ab sofort auf den Websites der Gerichte für das kommende Jahr einsehbar.

Die Niedersächsischen Leitlinien schaffen klarere Maßstäbe für die Unterhaltsberechnung in Niedersachsen. Gerichte werden sie als Referenz nutzen, wobei jeder Fall weiterhin individuell geprüft werden muss. Die überarbeiteten Regelungen gelten ab 2023 und spiegeln die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wider.