Niedersachsens Fördersystem für inklusive Schulen ist verfassungswidrig – Reform bis 2025 nötig

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Kostenregelung für integrative Schulen: Niedersachsen muss nachbessern - Niedersachsens Fördersystem für inklusive Schulen ist verfassungswidrig – Reform bis 2025 nötig

Ein Landesgericht hat entschieden, dass das Fördersystem Niedersachsens für inklusive Schulen verfassungswidrig ist. Das Urteil macht auf eine Lücke in der finanziellen Unterstützung für Träger aufmerksam, die ausschließlich Schulen der Sekundarstufe II verwalten. Diese erhalten derzeit keine Kostenerstattung für barrierefreie Zugänge nach geltendem Recht.

Der Streit entstand, als die Region Hannover die landesweiten Regelungen zur Kostenbeteiligung im Schulgesetz anfocht. Im Mittelpunkt des Verfahrens (StGH 2/24) stand der Ausschluss der Schulen der Sekundarstufe II von der Förderberechnung.

Das Urteil verpflichtet Niedersachsen, sein System des Finanzausgleichs bis Ende 2025 grundlegend zu reformieren. Kommunen, die Schulen der Sekundarstufe II tragen, werden dann Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach dem neuen Gesetz haben. Die Entscheidung stellt sicher, dass die Förderung dem verfassungsmäßigen Recht auf inklusive Bildung auf allen Schulstufen entspricht.