Niedersachsen plant Härtefallzuschlag nur für Notfallsanitäter in Besoldungsgruppe A 8
Niedersachsen plant Härtefallzuschlag nur für Notfallsanitäter in Besoldungsgruppe A 8
Die Landesregierung Niedersachsens hat einen überarbeiteten Entwurf der Härtefallzuschlagsverordnung vorgelegt. Die Aktualisierung konzentriert sich auf Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im kommunalen Rettungsdienst. Die neuen Regelungen sollen die hohen Anforderungen und Verantwortungen würdigen, denen diese Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in ihrem Berufsalltag ausgesetzt sind.
Die Härtefallzuschlagsverordnung sieht zusätzliche Zahlungen für Beamtinnen und Beamte vor, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Nach dem aktuellen Entwurf haben nur noch Beschäftigte bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 8 Anspruch auf den Zuschlag. Dies ist das Ergebnis einer vorherigen Anhörungsrunde, die zu erheblichen Änderungen des ursprünglichen Plans führte.
Noch vor dieser Überarbeitung hatten bereits 12 Kommunen in Niedersachsen auf die Härtefälle reagiert, indem sie die Stellen von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern in die Besoldungsgruppe A 9 hochgestuft hatten. Der aktualisierte Entwurf beschränkt den Zuschlag nun auf die niedrigeren Besoldungsgruppen, um gezielt die am stärksten Betroffenen zu unterstützen.
Der Zuschlag gilt speziell für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in kommunalen Rettungsteams. Vertreter der Landesregierung betonten, dass die Maßnahme die außergewöhnlichen Belastungen und die kritische Natur ihrer Arbeit widerspiegelt.
Der überarbeitete Entwurf liegt nun für eine zweite Runde der Stellungnahmen vor. Bei einer Verabschiedung würde der Zuschlag eine finanzielle Anerkennung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in niedrigeren Besoldungsgruppen bedeuten. Kommunen, die zuvor Stellen auf A 9 angehoben hatten, müssten sich an die neuen Kriterien anpassen.
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