Niedersachsen genehmigt Reformen im Jugendwohlfahrtsrecht: Ferien-Schließungen und Jugend-Mitbestimmung

Admin User
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Eine Gruppe von Jungs in weiß-blauen Uniformen steht in einer Reihe auf einem grünen Feld, zwei Jungs vorne halten Fahnen.

Niedersachsen genehmigt Reformen im Jugendwohlfahrtsrecht: Ferien-Schließungen und Jugend-Mitbestimmung

Die Landesregierung Niedersachsens hat einen von Minister Dr. Andreas Philippi vorangetriebenen Gesetzentwurf zur Änderung der Jugendhilfegesetze des Bundeslandes verabschiedet. Der Entwurf mit dem Titel 'Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und der Niedersächsischen Kommission für Kinder und Jugend' sieht tiefgreifende Reformen in diesem Bereich vor. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, landesweite Regelungen für Schließzeiten von öffentlichen Trägern der Jugendhilfe während der Ferienzeiten einzuführen. Damit sollen Einrichtungen die Möglichkeit erhalten, bis zu vier Wochen pro Jahr während der niedersächsischen Schulferien zu schließen. Diese Maßnahme soll den Trägern dringend benötigte Erholungsphasen ermöglichen und ihnen helfen, ihre Ressourcen effizienter einzusetzen. Darüber hinaus zielt der Entwurf darauf ab, die auf Bundesebene durch das 'Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)' eingeführten Reformen in die niedersächsische Umsetzung des SGB VIII zu integrieren. Dazu gehört die Stärkung von Inklusion und Teilhabe für selbstorganisierte Gruppen. Dieser Schritt soll die Mitbestimmung junger Menschen in Entscheidungsprozessen, die ihr Wohl betreffen, deutlich verbessern. Der unter der Federführung von Minister Dr. Andreas Philippi verabschiedete Entwurf verspricht erhebliche Veränderungen im Jugendhilfesystem Niedersachsens. Er soll lokale Träger durch geregelte Ferienschließzeiten entlasten und junge Menschen durch erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten stärken. Die Umsetzung dieser Neuerungen wird erwartet, die Jugendhilfe im Land nachhaltig zu verbessern.