27 January 2026, 18:35

Niedersachsen führt schärfere Regeln gegen Antisemitismus an Hochschulen ein

Ein altes Buch mit einer Zeichnung eines Grundrisses eines Gebäudes, das mutmaßlich die Universität Berlin ist, mit einem dunklen Hintergrund.

Universitäten sollten in der Lage sein, Studenten wegen Antisemitismus zu relegieren - Niedersachsen führt schärfere Regeln gegen Antisemitismus an Hochschulen ein

Niedersachsen plant schärfere Regeln gegen Antisemitismus und Diskriminierung an Hochschulen

Niedersachsen will strengere Vorschriften gegen Antisemitismus und Diskriminierung an seinen Universitäten einführen. Das geplante Gesetz soll es den Hochschulen ermöglichen, Studierende, die wegen Hasskriminalität verurteilt wurden, abzulehnen oder zu exmatrikulieren. Zudem soll verhindert werden, dass von anderen Bundesländern ausgeschlossene Studierende sich in Niedersachsen neu einschreiben.

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Der Gesetzentwurf folgt auf Bedenken des jüdischen Publizisten Michel Friedman, der auf Mobbing und Belästigung an Schulen und Universitäten hingewiesen hatte. Seine Äußerungen unterstrichen die Notwendigkeit stärkerer Maßnahmen gegen antisemitisches Verhalten im Bildungsbereich.

Nach den neuen Regeln könnten niedersächsische Hochschulen Studierende bei schweren Verstößen – darunter Volksverhetzung – schneller exmatrikulieren. Zudem wäre eine Wiederimmatrikulation für bis zu zwei Jahre nach der Exmatrikulation gesperrt. Damit soll eine rechtliche Lücke geschlossen werden, die es ausgeschlossen Studierenden derzeit ermöglicht, in andere Bundesländer zu wechseln. Der Vorschlag stammt von der rot-grünen Koalition aus SPD und Grünen, nicht direkt von Wissenschaftsminister Falko Mohrs. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wäre Niedersachsen das erste Bundesland, das systematisch verhindert, dass exmatrikulierte Studierende sich an seinen Hochschulen neu einschreiben.

Das Gesetz würde den Universitäten klarere rechtliche Handhabe gegen Antisemitismus und Diskriminierung geben. Gleichzeitig setzt es ein Signal für andere Bundesländer, die ähnliche Maßnahmen erwägen. Abgelehnte oder exmatrikulierte Studierende hätten für zwei Jahre kein Recht auf eine erneute Einschreibung im niedersächsischen Hochschulsystem.