Neues Tariftreuegesetz stößt bei Unternehmen auf scharfe Kritik
Ein neues Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, Tarifstandards bei öffentlichen Aufträgen einzuhalten, hat bei Wirtschaftsvertretern Kritik ausgelöst. Das Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) wurde Ende Februar 2026 vom Bundestag verabschiedet. Arbeitgeberverbände warnen, die zusätzliche Bürokratie und die damit verbundenen Kosten könnten Unternehmen von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen abschrecken.
Das TTG gilt für alle Verträge mit einem Volumen von 50.000 Euro oder mehr. Unternehmen, die gegen Tarifvorschriften verstoßen, riskieren den Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren. Diese Sanktion sorgt besonders bei Betrieben, die bereits mit dem Papierkram kämpfen, für Besorgnis.
Eine Umfrage des Forsa-Instituts ergab, dass 75 Prozent der Unternehmen die aktuellen bürokratischen Anforderungen für öffentliche Aufträge als überzogen empfinden. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) teilte diese Einschätzung und bezeichnete das Gesetz als Beispiel für staatliche Überregulierung. BDA-Präsident Rainer Dulger argumentierte, die neuen Regeln machten die Angebotsabgabe für Firmen weniger attraktiv.
Fast die Hälfte der befragten Unternehmen – 43 Prozent – erwägt inzwischen, sich komplett aus öffentlichen Aufträgen zurückzuziehen. Dulger kritisierte zudem die bestehenden Hürden im Vergabeverfahren als zu hoch für die meisten Betriebe. Der Bundesrat wird das TTG am kommenden Freitag beraten.
Die Verabschiedung des Gesetzes hat die Spannungen zwischen Politik und Wirtschaft weiter verschärft. Durch strengere Compliance-Anforderungen und mögliche Ausschlüsse könnte die Zahl der Bewerber für staatliche Aufträge sinken. Die anstehende Debatte im Bundesrat wird zeigen, ob das TTG wie geplant umgesetzt wird.






