14 April 2026, 22:14

Neues Gesetz: Widerrufsbutton für Online-Verträge wird Pflicht ab 2026

Lila Einkaufswagen-Icon auf weißem Hintergrund gefüllt mit Obst, Gemüse und Lebensmitteln.

Neues Gesetz: Widerrufsbutton für Online-Verträge wird Pflicht ab 2026

Deutschland führt ein neues Gesetz ein, das Verbrauchern die Kündigung von Online-Verträgen erleichtern soll. Das am 5. Februar 2026 verabschiedete Gesetz verpflichtet Unternehmen, einen "Widerrufsbutton" auf ihren Websites einzubinden. Diese Änderung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die das Rücktrittsverfahren bei digitalen Verträgen vereinfachen soll.

Grundlage des Gesetzes ist die EU-Richtlinie 2023/2673, die Deutschland nun in nationales Recht umgesetzt hat. Demnach müssen Unternehmen einen deutlich gekennzeichneten "Widerrufsbutton" auf ihren Websites platzieren – entweder im Footer oder Header, sodass er stets sichtbar und leicht auffindbar ist.

Der Button kann auch als Link gestaltet sein, muss sich jedoch optisch von anderen Elementen der Seite abheben. Nach dem Anklicken führt er Nutzer durch einen zweistufigen Prozess zur Bestätigung des Widerrufs. Dabei müssen Verbraucher ihren Namen, die Vertragsdaten und ihre E-Mail-Adresse angeben.

Sobald der Widerruf bestätigt ist, muss das Unternehmen umgehend eine Eingangsbestätigung versenden. Zudem sind die Datenschutzerklärungen anzupassen, um das neue Widerrufsverfahren abzubilden. Auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss klar vermerkt sein, wo sich der Button befindet und wie er funktioniert.

Ziel der neuen Regelungen ist es, Verbrauchern einen unkomplizierten Weg zur Kündigung von Online-Verträgen zu bieten. Unternehmen müssen den Button nun fristgerecht integrieren und ihre Richtlinien anpassen. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen nach deutschem und EU-Recht.

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