Neues Gesetz soll Österreichs Gender-Pay-Gap von 17,6 Prozent verkleinern
Noah WeberNeues Gesetz soll Österreichs Gender-Pay-Gap von 17,6 Prozent verkleinern
Österreich will die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen mit einem neuen Gesetz verringern. Der aktuelle Gender-Pay-Gap liegt bei 17,6 Prozent – trotz Anpassungen für Faktoren wie Teilzeitarbeit oder Branchenunterschiede verdienen Frauen im Schnitt mindestens sechs Prozent weniger als Männer. Arbeitsministerin Korinna Schumann hat nun einen entsprechenden Gesetzentwurf bei der Bundesregierung eingereicht, der Unternehmen zu mehr Transparenz und Korrekturen verpflichten soll. Der Entwurf sieht vor, dass Arbeitgeber korrigierende Maßnahmen ergreifen müssen, sobald die Lohnlücke in ihrem Betrieb fünf Prozent übersteigt – und zwar nur dann, wenn es dafür keine geschlechterneutrale Begründung gibt. Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten sollen alle drei Jahre einen detaillierten Lohnbericht vorlegen, während größere Firmen ab 250 Mitarbeitenden dies jährlich tun müssen. Diese Regeln basieren auf der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz, die der EU-Rat bereits im April 2023 verabschiedet hatte, um Lohndiskriminierung europaweit zu bekämpfen.
Die neuen Vorschriften würden nicht nur die regelmäßige Offenlegung von Gehaltsdaten vorschreiben, sondern Unternehmen auch aktiv dazu drängen, ungerechtfertigte Unterschiede auszugleichen. Österreich und die meisten anderen EU-Länder haben allerdings die gesetzte Frist für die Umsetzung dieser Transparenzregeln bereits verpasst. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf will die Regierung nun nachziehen und die Lohnungleichheit gezielt angehen. Sollte der Entwurf in Kraft treten, wären Unternehmen in Österreich stärker in der Pflicht, Lohnunterschiede zu begründen und bei Bedarf anzupassen. Die geplante Regelung zielt darauf ab, die bestehende Lohnlücke von 17,6 Prozent schrittweise zu verringern und mehr Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen.






