Neues Gebäudetyp-E-Gesetz soll 2023 Baukosten senken und Wohnungsbau beschleunigen
Elias WernerNeues Gebäudetyp-E-Gesetz soll 2023 Baukosten senken und Wohnungsbau beschleunigen
Bauministerin Verena Hubertz bestätigt Pläne für das Gebäudetyp-E-Gesetz noch vor Jahresende
Bundesbauministerin Verena Hubertz hat bestätigt, dass die Einführung des Gebäudetyp-E-Gesetzes noch vor Ablauf des Jahres 2023 angestrebt wird. Das neue Gesetz soll die Baukosten senken und den Wohnungsbau beschleunigen. Hubertz betonte, dass es auf eine gut durchdachte Regelung ankomme – und nicht auf eine überstürzte Frist.
Die geplante Gesetzgebung zielt darauf ab, Bauvorschriften zu vereinfachen, um Wohnraum erschwinglicher zu machen. Wie Hubertz erläuterte, hätten übermäßige Regulierungen die Kosten in die Höhe getrieben und den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum erschwert. Sie unterstrich, dass eine schnellere Bauausführung direkt zu geringeren Ausgaben führe: "Wer schneller bauen kann, spart viel Geld."
Aktuell laufen Abstimmungen mit Branchenexperten und Verbänden, um das Gesetz weiter auszuarbeiten. Einen festen Termin nannte Hubertz zwar nicht, doch das Ziel sei klar: zügig handeln – wenn auch nicht bis Weihnachten. "Entscheidend ist, dass das Gesetz gut gemacht wird", stellte sie heraus und setzte damit auf Praxistauglichkeit statt auf Hektik.
Das Gebäudetyp-E-Gesetz soll voraussichtlich bis Ende Dezember in Kraft treten. Durch den Abbau bürokratischer Hürden und die Kostensenkung könnte es die Wohnungsnot in Deutschland lindern. Hubertz' Team wird die finalen Details in Zusammenarbeit mit Vertretern der Baubranche ausarbeiten.






