Neuer Widerrufsbutton wird ab 19. Juni für Online-Händler Pflicht
Ab dem 19. Juni gilt für Online-Händler und Dienstleister in Deutschland eine neue Regelung: Sie müssen auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Widerrufsbutton“ anzeigen. Die Änderung betrifft Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen.
Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die in Deutschland bereits umgesetzt wurde. Sie umfasst Online-Käufe von Waren, Dienstleistungen, Finanzprodukten und Versicherungen. Der Button muss leicht auffindbar und entsprechend beschriftet sein – etwa mit „Vertrag widerrufen“.
Der Widerrufsprozess darf nicht komplizierter sein als der Abschluss des ursprünglichen Vertrags. Nach dem Klick müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung per E-Mail oder in einem anderen speicherbaren Format erhalten. Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Andere EU-Länder müssen die Regelung zunächst in nationales Recht überführen, bevor sie gilt. Der neue Button ändert nichts an der üblichen 14-tägigen Widerrufsfrist für Verträge oder Lieferungen.
Die Regelung tritt am 19. Juni für alle Online-Verträge unter deutscher Gerichtsbarkeit in Kraft. Sie soll Verbrauchern die Stornierung erleichtern. Händler ohne den Button riskieren, dass sich für ihre Kunden die Widerrufsfristen verlängern.






