09 May 2026, 00:37

Mexiko-Stadt stoppt Unterhaltsflucht: Rentenkonten nicht mehr tabu

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Mexiko-Stadt stoppt Unterhaltsflucht: Rentenkonten nicht mehr tabu

Abgeordnete in Mexiko-Stadt haben eine Reform verabschiedet, die verhindern soll, dass Eltern sich ihrer Unterhaltspflicht entziehen, indem sie sich hinter Rentenkonten verstecken. Die Änderung schließt eine rechtliche Lücke, die es einigen ermöglichte, sich ihren finanziellen Verpflichtungen zu entziehen, während sie gleichzeitig ihr Erspartes schützten. Der Schritt folgt einem Urteil des Obersten Gerichtshofs und muss nun noch von der Abgeordnetenkammer endgültig gebilligt werden.

Der Kongress von Mexiko-Stadt verabschiedete eine Resolution zur Änderung des Gesetzes über die Altersvorsorgesysteme (SAR) sowie des ISSSTE-Gesetzes. Die von dem Morena-Abgeordneten Juan Rubio vorgeschlagene Reform zielt auf Renten-, Arbeitslosigkeits- und Alterskonten ab. Sie ermöglicht Gerichten, einen Teil dieser Gelder zu pfänden – allerdings nur in Ausnahmefällen und in einem angemessenen Verhältnis zur Schuldenhöhe.

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Die neuen Regelungen stellen sicher, dass gepfändetes Geld direkt an ausstehende Unterhaltszahlungen fließt. Dies folgt einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (SCJN), die die Nutzung von Rentenkonten als Schutzschild für säumige Eltern für unzulässig erklärte. Abgeordnete argumentieren, dass die Reform die Rechte von Kindern schützt und verhindert, dass Mütter aufgrund ausbleibender Zahlungen in finanzielle Not geraten.

Die Resolution wurde nun an die Abgeordnetenkammer zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Bei einer Zustimmung würde dies einen bedeutenden Wandel in der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen bedeuten – insbesondere in Fällen, in denen Eltern die Zahlung verweigern.

Ziel der Reform ist es, säumige Eltern zur Verantwortung zu ziehen und gleichzeitig die finanziellen Bedürfnisse der Kinder zu sichern. Gerichte erhalten damit die Befugnis, in Fällen hartnäckiger Zahlungsverweigerung auf Rentenfonds zuzugreifen. Die endgültige Entscheidung liegt nun bei der Abgeordnetenkammer, wo der Vorschlag weiter diskutiert wird.

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