23 April 2026, 20:16

Lörrach verbietet Straßenstrich und begrenzt Bordelle auf zwei Gewerbegebiete

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Lörrach verbietet Straßenstrich und begrenzt Bordelle auf zwei Gewerbegebiete

Lörrach führt strengere Regeln für Prostitution ein

Nach der Zustimmung des Stadtrats wird Lörrach schärfere Vorschriften für die Prostitution einführen. Eine überarbeitete Sperrgebietsverordnung verbietet künftig die Straßenstrich vollständig und beschränkt Bordelle auf nur noch zwei ausgewiesene Gewerbegebiete. Laut Stadtverwaltung sollen die neuen Regelungen rechtliche Grauzonen klären und gleichzeitig bestimmte Wohnviertel schützen.

Die aktualisierte Verordnung, die in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg erarbeitet wurde, tritt in Kraft, sobald sie im Staatsanzeiger veröffentlicht wird. Demnach sind Bordelle und ähnliche Betriebe in 20 Gewerbegebieten der Stadt künftig untersagt. Lediglich in zwei speziell festgelegten Industriegebieten werden solche Einrichtungen noch erlaubt sein.

"In-Call"-Dienstleistungen, bei denen Kunden private Wohnungen aufsuchen, bleiben weitgehend legal, könnten aber zusätzlichen Auflagen unterliegen. Nicht explizit geregelt wird in der Verordnung jedoch die Nutzung von Kurzzeitwohnungen für prostituierte Tätigkeiten. Die Stadt bestätigte zudem, dass derzeit keine Anträge für neue Bordelle in Lörrach vorlägen.

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Die Entscheidung des Rats folgt einer Überprüfung der bestehenden Bestimmungen, wobei die Behörden die Notwendigkeit klarer rechtlicher Rahmen betonten. Das Verbot des Straßenstrichs markiert einen deutlichen Kurswechsel, da die Stadt die Sichtbarkeit in öffentlichen Räumen verringern will.

Die überarbeitete Verordnung tritt nach ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft. Bordelle werden dann auf zwei genehmigte Gewerbegebiete beschränkt, während der Straßenstrich stadtweit verboten wird. Die Behörden heben hervor, dass die neuen Regeln eine Balance zwischen Regulierung und dem Schutz sensibler Bereiche herstellen.

Quelle