Landwirt zahlt 15.000 Euro Strafe wegen verbotener Ferkelkastration ohne Betäubung

Landwirt zahlt 15.000 Euro Strafe wegen verbotener Ferkelkastration ohne Betäubung
Ein Schweinehalter aus dem Landkreis Osnabrück ist wegen Verstößen gegen Tierschutzbestimmungen bestraft worden. Der Landwirt musste ein Bußgeld von 15.000 Euro zahlen, weil er Ferkel ohne die vorgeschriebene Betäubung kastriert hatte – eine Praxis, die in Deutschland seit 2021 verboten ist. Der Bauer behauptete, Isofluran zur Inhalationsnarkose eingesetzt zu haben, doch Ermittlungen ergaben, dass weder Einkaufsbelege noch Nachweise über die Anwendung vorlagen. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die Vorgaben der Bundesregierung dar, die für solche Eingriffe die Verwendung zugelassener Geräte sowie eine lückenlose Dokumentation vorschreiben. Seit 2021 sind Landwirte verpflichtet, Ferkel nur unter Betäubung zu kastrieren, wobei die Inhalationsnarkose mit Isofluran eine der zugelassenen Methoden ist. Allerdings erfordert diese Methode eine spezielle Schulung und die strikte Einhaltung der Richtlinien. Zudem müssen Landwirte detaillierte Aufzeichnungen über die durchgeführten Betäubungen führen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nachweisen zu können. Die Nichteinhaltung dieser Regeln hat dem Landwirt nun eine empfindliche Strafe eingebracht. Der Fall dient als Mahnung an alle Schweinehalter, die Tierschutzgesetze konsequent einzuhalten. Glücklicherweise gibt es mittlerweile mehrere legale Alternativen zur Ferkelkastration, darunter die chirurgische Kastration unter Narkose, die Immunokastration sowie die Ebermast ohne Kastration.

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