Kreistag Spree-Neiße weist AfD-Wahlanfechtung nach knapper Landrats-Stichwahl zurück
Noah WeberKreistag Spree-Neiße weist AfD-Wahlanfechtung nach knapper Landrats-Stichwahl zurück
Der Kreistag Spree-Neiße hat einen Wahlanfechtungsantrag der AfD gegen die Stichwahl um das Amt des Landrats am 22. März zurückgewiesen. Die Entscheidung folgt auf ein knappes Rennen, bei dem der CDU-Kandidat Martin Heusler mit 51,5 Prozent der Stimmen knapp gegen die AfD-Kandidatin Christine Beyer gewann, die auf 48,5 Prozent kam. Die AfD hatte Unregelmäßigkeiten behauptet, konnte jedoch keine ausreichenden Beweise vorlegen, um das Ergebnis anzufechten.
Die AfD stützte ihre Klage auf zwei zentrale Punkte: eine deutliche Diskrepanz zwischen den Stimmen vor Ort und den Briefwahlstimmen sowie eine ungewöhnlich hohe Zahl angeforderter, aber nie abgegebener Wahlunterlagen. Beyer erhielt 54,1 Prozent der Stimmen bei der Urnenwahl, während Heusler bei den Briefwählern mit 70,6 Prozent dominierte. Der Wahlleiter wies diese Bedenken jedoch als unbegründete Vermutungen zurück und betonte, dass Einwände konkrete Beweise erfordern, um die Gültigkeit der Wahl infrage zu stellen.
Der zuständige Wahlausschuss prüfte die Argumente der AfD und fand keine Hinweise auf Rechtsverstöße. Ohne stichhaltige Fakten stimmte der Kreistag gegen den Antrag und bestätigte damit Heuslers Sieg. Der AfD bleibt noch die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht Cottbus Berufung einzulegen.
Mit der Entscheidung des Kreistags bleibt Heuslers Wahlsieg vorerst bestehen, und die unmittelbare Anfechtung der Wahl ist damit abgewehrt. Ein weiterer Schritt der AfD könnte eine juristische Klage sein, doch müsste sie dafür überzeugendere Beweise vorlegen. Bis auf Weiteres gilt das Ergebnis vom 22. März als bestätigt.






