Kanada verlängert Frist für Quellensteuer bis 2027
Die kanadische Steuerbehörde (Canada Revenue Agency, CRA) hat ihre verwaltungstechnische Erleichterungsregelung für die Verordnung 105 verlängert. Diese Entscheidung gewährt Steuerpflichtigen zusätzliche Zeit, um die Anforderungen an die Quellensteuer zu erfüllen.
Die CRA hatte bereits zuvor eine Übergangsregelung bekannt gegeben, nachdem sie ihre Haltung zu Verordnung 105 überarbeitet hatte. Nach der aktualisierten Richtlinie müssen Steuerzahler die Quellensteuer gemäß dieser Verordnung erst bis zum 31. März 2027 abführen.
Die Verlängerung sorgt für anhaltende Unterstützung der von der Regelung Betroffenen und steht im Einklang mit der früheren Anpassung der Behörde, um die Compliance-Belastung zu verringern. Die Erleichterungsmaßnahme gilt nun bis zum 31. März 2027. Steuerpflichtige erhalten so mehr Zeit, um ihren Verpflichtungen nach Verordnung 105 nachzukommen. Ziel der Entscheidung ist es, den unmittelbaren finanziellen Druck zu mindern.
