30 June 2026, 22:27

Kalifornien verklagt Anti-Abtreibungsgruppen wegen falscher Behauptungen über "Pillen-Umkehr"

Prozessbeginn in Kaliforniens Klage gegen Schwangerschaftsberatungszentren wegen Ressourcen zur Abtreibungspillen-Umkehr

Kalifornien verklagt Anti-Abtreibungsgruppen wegen falscher Behauptungen über "Pillen-Umkehr"

Am 24. Juni 2023 begann in Kalifornien ein viel beachteter Prozess. Der Bundesstaat verklagt die Organisation Heartbeat International sowie die RealOptions Obria Medical Clinics wegen irreführender Aussagen über die sogenannte „Abtreibungspillen-Umkehr“-Behandlung. Die juristischen Vertreter der Beklagten bezeichnen den Fall als den „pro-life-Prozess des Jahrhunderts“.

Generalstaatsanwalt Rob Bonta wirft den Gruppen vor, falsche und täuschende Behauptungen über die Behandlung verbreitet zu haben. Die Klage fordert 2.500 Dollar pro Verstoss – bei möglichen Gesamtstrafen von über 20 Millionen Dollar. Solche Bußgelder könnten das finanzielle Überleben der gemeinnützigen Organisationen gefährden.

Offiziell eröffnet wurde der Prozess am 23. Juli 2023 vor dem Superior Court im Alameda County. Peter Breen von der Thomas More Society, der die Angeklagten vertritt, argumentiert, der Fall sei ein beispielloser Versuch, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Er warnt, ein Urteil gegen die Beklagten könnte ein gefährlicher Präzedenzfall für andere Non-Profit-Organisationen werden.

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Die Thomas More Society betont, die Organisationen hätten wahrheitsgemäße, medizinisch fundierte Informationen weitergegeben. Der Sonderanwalt Paul Jonna hebt die größeren Risiken für die Meinungsfreiheit und die Zivilgesellschaft hervor, falls die Klage erfolgreich sei. Kalifornien hingegen stellt die Wirksamkeit der Behandlung und die Richtigkeit der Aussagen infrage.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen die Rechtmäßigkeit der Aussagen der Organisationen und die Befugnis des Staates, diese zu sanktionieren. Ein Urteil gegen die Beklagten könnte hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen und ihre Handlungsfähigkeit einschränken. Das Ergebnis könnte zudem künftige Fälle beeinflussen, die Meinungsfreiheit und gemeinnützige Organisationen betreffen.

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