24 May 2026, 23:01

Illinois diskutiert kontroverses Gesetz: Wahlrecht für Gefangene nach 21 Tagen

Illinois diskutiert Wahlrecht für Gefangene nur 21 Tage nach Verurteilung

Illinois diskutiert kontroverses Gesetz: Wahlrecht für Gefangene nach 21 Tagen

In Illinois könnte ein neuer Gesetzentwurf Gefangenen bereits 21 Tage nach ihrer Verurteilung das Wahlrecht zurückgeben. Der als House Bill 5414 bekannte Vorschlag löst eine kontroverse Debatte aus – zwischen Befürwortern, die darin einen Schritt zu mehr Gerechtigkeit sehen, und Kritikern, die ihn ablehnen.

Das Parlament in Springfield muss nun über das Schicksal des Gesetzes entscheiden, das rund 55.000 inhaftierten Menschen die Teilnahme an Wahlen ermöglichen würde. Der Entwurf, eingebracht vom Abgeordneten Justin Slaughter, zielt darauf ab, Gefangene schneller wieder in das gesellschaftliche Leben einzugliedern. Berechtigte Inhaftierte würden Briefwahlunterlagen für ihre früheren Wohnbezirke erhalten und könnten so per Post abstimmen. Unterstützer wie Stevie Valles, Geschäftsführer der Organisation Chicago Votes, betonen, dass Gefangenen das Wahlrecht nicht entzogen werden sollte. Laut Valles würde die Änderung etwa 55.000 Menschen in Illinois die politische Teilhabe zurückgeben.

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Demokraten und Wahlrechtsorganisationen argumentieren, dass die Wahlteilnahme die Wiedereingliederung nach der Haftentlassung erleichtert und die Rückfallquote senkt. Um die Chancen auf eine Verabschiedung zu erhöhen, fordern Befürworter die Abgeordneten auf, den Entwurf in ein größeres Gesetzespaket aufzunehmen.

Widerstand kommt von Patrick Windhorst, dem fraktionslosen Republikaner aus Harrisburg und Minderheitenführer im Repräsentantenhaus. Die Diskussion über den Vorschlag zeigt die tiefe Spaltung zwischen den Lagern – während die einen ihn als Fortschritt für die Justiz feiern, lehnen andere ihn grundsätzlich ab. Die Entscheidung über den Gesetzentwurf liegt nun beim Parlament in Springfield. Sollte er verabschiedet werden, würde er inhaftierten Personen in Illinois ermöglichen, per Briefwahl an Wahlen in ihren früheren Wohnbezirken teilzunehmen – und damit einen weitreichenden Einfluss auf das Wahlrecht im Bundesstaat haben.

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