Gericht stoppt Online-Arzneimittelplattform: Apotheken in der Pflicht
Elias WernerGericht stoppt Online-Arzneimittelplattform: Apotheken in der Pflicht
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat einen juristischen Sieg gegen die Online-Plattform DoktorABC errungen. Ein Berliner Gericht urteilte, dass Apotheken, die mit solchen Diensten zusammenarbeiten, gegen Werberegeln verstoßen könnten. Die Entscheidung unterstreicht die Verantwortung der Apotheken bei der Verhinderung unzulässiger Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente.
Im Mittelpunkt des Falls stand eine Apotheke, die mit DoktorABC kooperierte – einer Plattform, über die Patienten nach dem Ausfüllen eines Online-Fragebogens verschreibungspflichtige Arzneimittel auswählen können. Die AKNR argumentierte, dass dieses Modell Werbeverbote verletzt, selbst wenn keine konkreten Medikamente namentlich genannt werden.
Das Landgericht Berlin II gab der Kammer recht und stellte fest, dass Apotheken mithaften, wenn ihre Plattformpartner gegen Werberegeln verstoßen. Das Urteil steht im Einklang mit einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall Bloomwell, die bestätigte, dass bereits die Bewerbung von Medikamentenkategorien – ohne Nennung einzelner Präparate – gegen geltendes Recht verstößt.
Dr. Bettina Mecking, juristische Beraterin der AKNR, bezeichnete das Urteil als "klares Signal für den Patientenschutz in ganz Deutschland". Die Kammer warnte, dass Apotheken bei Fortführung solcher Kooperationen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssten – bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis. Auch Dr. Anne Bongers-Gehlert, Rechtsanwältin der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen, lobte die Betonung der apothekerlichen Verantwortung durch das Gericht.
Die AKNR betonte zudem, dass solche Plattformen das Prinzip der freien Apothekenwahl untergraben. Patienten dürften nicht durch Online-Dienste gezielt zu bestimmten Apotheken gelenkt werden, da dies den fairen Wettbewerb verzerrt.
Das Urteil festigt die strengen Werberegeln für Apotheken und ihre digitalen Partner. Bei Verstößen drohen rechtliche Sanktionen oder der Lizenzentzug. Die Entscheidung setzt einen Präzedenzfall für den Betrieb von Online-Rezeptdiensten in Deutschland.






