Gericht stoppt Linkspartei: AfD-Abgeordnete wegen Parkinson-Spott-Vorwürfen freigesprochen
Elias WernerGericht stoppt Linkspartei: AfD-Abgeordnete wegen Parkinson-Spott-Vorwürfen freigesprochen
Ein Rechtsstreit zwischen der Linkspartei und AfD-Abgeordneten in Mecklenburg-Vorpommern hat eine neue Stufe erreicht. Das Oberlandesgericht Rostock hat zwei Kreisverbänden der Linkspartei untersagt, Teile einer Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen. Das Urteil folgt auf Vorwürfe, wonach AfD-Politiker im Landtag die Parkinson-Symptome eines Abgeordneten verspottet haben sollen.
Der Fall begann im April 2025, als der Linken-Politiker Dirk Bruhn AfD-Abgeordneten vorwarf, seine Parkinson-Erkrankung im Parlament lächerlich gemacht zu haben. Die Linkspartei veröffentlichte daraufhin eine Pressemitteilung, in der die beteiligten AfD-Mitglieder als „politische und menschliche Arschlöcher“ bezeichnet wurden. Dreizehn AfD-Abgeordnete beantragten daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen diese Äußerungen.
In einem früheren Urteil wies das Gericht den Antrag der AfD teilweise zurück. Es erließ zwar eine einstweilige Verfügung gegen die Bezeichnung „politische und menschliche Arschlöcher“, ließ den Rest der Pressemitteilung jedoch zu. Doch in der jüngsten Entscheidung kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Linkspartei ihre Behauptung über die angebliche Verspottung nicht beweisen könne. Die Richter verwiesen auf fehlende Zeugen und stuften den Vorwurf als überwiegend unwahr ein.
Das Gericht räumte ein, dass Politiker scharfe Kritik ertragen müssten, zog jedoch eine Grenze bei persönlichen Beleidigungen. Es urteilte, dass die AfD-Abgeordneten durch die strittigen Aussagen in ihren Persönlichkeitsrechten rechtswidrig verletzt worden seien. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als „Bestätigung“, während der Abgeordnete Thore Stein der Linkspartei vorwarf, „mit falschen Behauptungen Dreck zu schleudern“.
Die einstweilige Verfügung verbietet der Linkspartei, die umstrittenen Vorwürfe aus der Pressemitteilung zu wiederholen. Das Urteil unterstreicht die Grenzen politischer Kritik, sobald es um unbelegte persönliche Anschuldigungen geht. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind nicht mehr möglich.






