Gericht kippt Schutzstatus des Aller-Leine-Tals – Naturschutz in der Krise

Admin User
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Eine Landschaft mit zahlreichen Burgen und Gebäuden, umgeben von Gras und Bäumen, mit einem Teich im Vordergrund, Hügel im Hintergrund und einem Himmel darüber.

Gericht kippt Schutzstatus des Aller-Leine-Tals – Naturschutz in der Krise

Ein Gerichtsurteil hat den Schutzstatus des Aller-Leine-Tals, eines bedeutenden Naturschutzgebiets in Europa, aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg erklärte die Schutzverordnung des Landkreises Heidekreis nach mehreren Klagen für unwirksam. Die Entscheidung deckt Mängel bei der Ausweisung und Verwaltung des Gebiets nach Naturschutzrecht auf.

Das Aller-Leine-Tal genießt einen besonderen Status: Es ist sowohl als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) als auch als Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Damit unterliegt es strengen europäischen, bundes- und landesweiten Vorschriften zum Erhalt seltener Arten und Lebensräume. Diese Schutzmaßnahmen gehen auf die EU-Richtlinie 92/43/EWG von 1992 zurück, die über 5.000 Gebiete in Europa umfasst – darunter auch dieses Tal.

Der Landkreis Heidekreis leitete 2017 offizielle Schritte zum Schutz des Gebiets ein. Nach Jahren der Vorbereitung verabschiedete der Kreistag im Juni 2020 eine entsprechende Verordnung. Doch bald folgten Klagen mit dem Vorwurf, die Abgrenzungen und Schutzbestimmungen entsprächen nicht den naturschutzrechtlichen Anforderungen.

Das Gericht identifizierte zwei zentrale Schwachstellen der Verordnung: Zum einen stimmte die Abgrenzung des Naturschutzgebiets nicht mit ökologischen Grundsätzen überein. Zum anderen boten die Landschaftsschutzregeln keinen ausreichenden Schutz für FFH-Lebensräume oder wichtige Tierarten. Infolgedessen wurde die gesamte Verordnung in zwei Musterverfahren für nichtig erklärt.

Nun muss die Kreisverwaltung eine überarbeitete Fassung vorlegen, die die gerichtlichen Hinweise berücksichtigt. Die Behörden wurden aufgefordert, diesmal einen breiteren Kreis von Beteiligten einzubinden – darunter Anwohner, Ratsmitglieder, Denkmalschützer, Planer und Bürgerinitiativen. Ziel ist es, den Artenschutz mit anderen Interessen im Tal in Einklang zu bringen.

Deutschlands zögerliche Umsetzung der FFH-Gebietsausweisung war bereits früher in die Kritik geraten. 2015 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verzögerungen bei der Umsetzung von Habitatschutzmaßnahmen ein. Das aktuelle Urteil erhöht den Druck, die seit langem bestehenden Lücken in der Schutzgebietsplanung zu schließen.

Der Landkreis wird die Verordnung nun überarbeiten und zur öffentlichen Stellungnahme vorlegen. Ein inklusiverer Prozess soll die Bedenken des Gerichts ausräumen und gleichzeitig einen wirksamen Schutz der Ökosysteme im Tal gewährleisten. Das Ergebnis wird zeigen, ob das Gebiet sowohl den rechtlichen Vorgaben als auch den Bedürfnissen seiner vielfältigen Akteure gerecht wird.