Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Noah WeberGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Das Urteil erlaubt ihr, bestimmte Aussagen über ihn zu wiederholen, die sie in einer eidesstattlichen Versicherung gemacht hatte. Der Fall steht im Zusammenhang mit einer Reihe von #MeToo-Vorwürfen, die dazu führten, dass Gelbhaar seine sichere Nominierung für die Wiederwahl verlor.
Der Streit begann, als der Rundfunksender RBB Ende 2024 mehrere #MeToo-Vorwürfe gegen Stefan Gelbhaar berichtete. Keine dieser Anschuldigungen stammte von Klara Schedlich, doch sie legte später eine eidesstattliche Erklärung zu dem Sachverhalt vor. Viele der Vorwürfe erwiesen sich im Nachhinein als unbegründet, woraufhin der RBB eine öffentliche Entschuldigung aussprach.
Gelbhaar wies die Vorwürfe stets als falsch zurück. Das Oberlandesgericht Hamburg stellte fest, dass Teile des Streits auf widersprüchliche Darstellungen und nicht auf nachgewiesenes Fehlverhalten zurückgingen. Dennoch kostete ihn die Kontroverse die sichere Nominierung für die Bundestagswahl. Anfang 2025 schied er aus dem Parlament aus.
Mit dem aktuellen Urteil darf Schedlich nun bestimmte Aussagen über Gelbhaar wiederholen – ein juristischer Erfolg in dem langwierigen Streit.
Der Fall wirft Fragen zur Behandlung von Vorwürfen in politischen Kreisen auf. Gelbhaars Rückzug aus dem Parlament und die Gerichtsentscheidung unterstreichen die langfristigen Folgen der Affäre. Gleichzeitig macht Schedlichs juristischer Sieg deutlich, was sie öffentlich über ihren ehemaligen Kollegen äußern darf.






