Gericht entscheidet: Ehemalige Weihnachtsbaumplantage wird zum geschützten Wald

Hannah Böhm
Hannah Böhm
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Ein dekorativer Weihnachtsbaum mit einem schwarzen Zaun vor zwei Mädchen, die sprechen, mit einem Schloss und trockenen Bäumen im Hintergrund.Hannah Böhm

Gericht entscheidet: Ehemalige Weihnachtsbaumplantage wird zum geschützten Wald

Ein jahrelanger Rechtsstreit um ein 8.956 Quadratmeter großes Grundstück in Niedersachsen ist mit einem Gerichtsurteil gegen zwei Bauernbrüder beendet worden. Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob es sich bei dem Gelände um eine gewerbliche Weihnachtsbaumplantage oder einen geschützten Wald handelte. Nach Feststellung der Behörden, dass die Fläche die gesetzliche Definition von Wald erfüllt, wurde nun die Aufforstung angeordnet.

Die Landwirte hatten argumentiert, es handele sich um eine intensiv bewirtschaftete Plantage. Doch das Gericht wies ihre Berufung zurück und bestätigte damit ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Stade.

Der Fall begann, als die Niedersächsischen Landesforsten für das im Miteigentum der Brüder stehende Land eine Aufforstungsverfügung erließen. Eine Bestandsaufnahme der Landwirtschaftskammer stufte das Gebiet als einen 0,9 Hektar großen Nadelbaum-Bestand ein, überwiegend Fichten, deren Bäume zum Zeitpunkt der Rodung etwa 42 Jahre alt waren. Nach deutschem Recht verlieren Weihnachtsbaumplantagen ihren Status als Nicht-Waldfläche, sobald die Bäume älter als sieben bis zehn Jahre sind.

Die Bauern behaupteten, das Gelände werde weiterhin als aktive kommerzielle Weihnachtsbaumplantage genutzt. Die Behörden hingegen verwiesen darauf, dass es keine aktuellen Belege für diese Nutzung gebe. Das Forstamt vertrat die Auffassung, das Gebiet habe sich de facto zu einem Wald entwickelt – vermutlich aus einer alten Plantage heraus.

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen gab der Forstbehörde recht und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Aufforstungsanordnung. In der Begründung hieß es, die Einstufung richte sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Baumentnahme – nicht nach der früheren Nutzung. Zudem bestätigte das Gericht, dass die Forstbehörde in diesem Fall zuständig sei.

Die Entscheidung bedeutet, dass die Grundstückseigentümer der Aufforstungsverfügung nachkommen müssen. Das Urteil macht deutlich, dass ausgereifte Nadelbaum-Bestände – selbst wenn sie ursprünglich kommerziellen Zwecken dienten – unter den Waldschutz fallen. Der Fall schafft damit einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten über die Flächennutzung in der Region.

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