Gericht blockiert Zugang zu mutmaßlichen Stasi-Akten über Angela Merkel
Elias WernerGericht blockiert Zugang zu mutmaßlichen Stasi-Akten über Angela Merkel
Ein in Berlin ansässiger Autor hat einen Rechtsstreit um den Zugang zu Stasi-Akten über die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel verloren. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage gegen das Bundesarchiv ab, das die Herausgabe der Unterlagen verweigert hatte.
Der Autor hatte die Akten für eine geplante Veröffentlichung über Institutionen der DDR angefordert. Das Gericht entschied jedoch, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Offenlegung nicht erfüllt seien. Das Bundesarchiv hatte zunächst bestritten, dass es überhaupt "freigabefähige Unterlagen" über Merkel gebe. Es argumentierte, sie sei während der aktiven Zeit der Stasi weder eine Person des öffentlichen Lebens noch Amtsträgerin gewesen. Die Richter unterstützten diese Position und fanden keine Belege dafür, dass die Stasi sie gezielt begünstigt habe.
Nach dem Stasi-Unterlagengesetz ist der Zugang zu den Akten auf bestimmte Personengruppen unter festgelegten Bedingungen beschränkt. Das Gesetz verlangt eine Abwägung zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und dem öffentlichen Interesse. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Antrag des Klägers diese Kriterien nicht erfülle.
Trotz des Urteils bleibt dem Autor die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Sollte er weitere rechtliche Schritte einleiten, könnte der Fall vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gelangen. Die Entscheidung bestätigt die Weigerung des Bundesarchivs, die Akten freizugeben. Sie stellt zudem klar, dass Merkels Stasi-Unterlagen – sofern sie existieren – nach geltendem Recht weiterhin unter Verschluss bleiben. Das Ergebnis könnte künftige Anträge auf Einsicht in ähnliche historische Dokumente beeinflussen.






