14 June 2026, 12:29

GEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren – doch Länder blockieren zentrale Maßnahmen

"Brot-Bett-Seife ist nicht von der Reform erfasst"

GEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren – doch Länder blockieren zentrale Maßnahmen

Deutschland hat im Rahmen des GEAS-Abkommens eine umfassende Reform seines Asylsystems eingeführt. Die Änderungen umfassen neue Screening-Verfahren und beschleunigte Prozesse für bestimmte Antragsteller. Mehrere Bundesländer haben bereits Teile des Plans abgelehnt.

Kernpunkt der Reform ist, dass alle Geflüchteten, die in Deutschland ankommen, zunächst einer bundesweiten polizeilichen Überprüfung unterzogen werden. Diese beinhaltet Registrierung, Fingerabdrucknahme, Identitätskontrollen sowie eine neue Schutzbedarfsprüfung, um akute Bedürfnisse und besondere Schutzanforderungen zu ermitteln. Solche systematischen Überprüfungen gab es bisher nicht.

Die Reform schafft zudem mehrere parallele Systeme zur Bearbeitung von Asylanträgen, was die Verfahren verlangsamen und verteuern könnte. Gleichzeitig könnten über die Hälfte aller Fälle im beschleunigten Verfahren abgewickelt werden – und zwar nach der 20-Prozent-Klausel, die für Antragsteller aus Ländern mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent gilt.

Beschleunigte Verfahren ermöglichen eine sofortige Abschiebung, sobald das BAMF seinen Bescheid erteilt. Rechtliche Klagen gegen die Entscheidung führen dann nicht mehr automatisch zu einer Aussetzung der Abschiebung. Die Reform stärkt zudem den Schutz für vulnerable Gruppen, insbesondere Minderjährige, indem sie garantierten Zugang zu Schulen und Krankenversicherungsschutz vorsieht.

Das Abkommen verpflichtet die Bundesländer außerdem, Sekundärmigrationszentren mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit und Grundversorgung einzurichten – vor allem für Dublin-Fälle. Allerdings verweigern Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz die Einrichtung solcher Zentren. Die Reform erlaubt es zudem, Leistungen zu stürzen oder Menschen aufgrund eines Dublin-Beschlusses obdachlos zu lassen – eine Praxis, die der Europäische Gerichtshof bereits für rechtswidrig erklärt hat.

Die GEAS-Reform bringt tiefgreifende Veränderungen im deutschen Asylverfahren mit sich: neue Prüfschritte, schnellere Abschiebungen für manche Gruppen und bessere Schutzmechanismen für besonders schutzbedürftige Antragsteller. Doch die parallelen Systeme und der Widerstand der Länder könnten die Umsetzung in der Praxis vor erhebliche Herausforderungen stellen.

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