Freiburger Unternehmer muss sich wegen Betrugs und Lohnvorenthaltung verantworten
Lotta BrandtFreiburger Unternehmer muss sich wegen Betrugs und Lohnvorenthaltung verantworten
Ein 49-jähriger Unternehmer aus Freiburg muss sich im kommenden Jahr wegen Betrugs und Lohnvorenthaltung vor Gericht verantworten. Der Prozess beginnt am 30. März 2026 um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Freiburg. Ihm wird vorgeworfen, Mitarbeiter ausgebeutet und illegal COVID-19-Hilfsgelder in Höhe von 60.000 Euro kassiert zu haben.
Zwischen März 2020 und November 2021 soll der Angeklagte ein System mit 35 nicht angemeldeten Beschäftigten betrieben haben. Den Ermittlungen zufolge meldete er diese Arbeiter nicht bei den Sozialversicherungsträgern an und umging so Zahlungen in Höhe von rund 188.000 Euro. Zudem sollen in diesem Zeitraum Löhne einbehalten worden sein.
Der Mann erschlich sich darüber hinaus etwa 60.000 Euro an Pandemie-Hilfsmitteln, indem er falsche Angaben machte. Sein Fall wird vor einem Schöffengericht verhandelt, das sich aus Berufs- und Laienrichtern zusammensetzt.
Die Anklage umfasst mehrere Straftatbestände, darunter Subventionsbetrug und die systematische Unterbezahlung von Mitarbeitern. Die Behörden werfen dem Angeklagten vor, die Straftaten über fast zwei Jahre begangen und dabei bewusst die tatsächliche Zahl der Beschäftigten verschleiert zu haben.
Im Prozess wird geklärt, ob der Angeklagte des Betrugs, der Lohnvorenthaltung und der Vorenthaltung von Sozialabgaben schuldig ist. Bei einer Verurteilung drohen ihm Strafen sowohl für die Wirtschaftsstraftaten als auch für die Ausbeutung der Arbeiter. Das Urteil wird zudem über den Verbleib der zweckentfremdeten COVID-19-Hilfsgelder entscheiden.






