Ersatzneubau der B188-Brücken bei Brenneckenbrück scheitert an Grundstücksstreit
Lotta BrandtErsatzneubau der B188-Brücken bei Brenneckenbrück scheitert an Grundstücksstreit
Ersatzneubau zweier Brücken an der B188 bei Brenneckenbrück: Jahre alte Pläne stocken trotz Genehmigung
Die Pläne zum Ersatz zweier Brücken entlang der Bundesstraße 188 in der Nähe von Brenneckenbrück werden seit Jahren vorbereitet. Zwar liegt die rechtliche Genehmigung für das Vorhaben vor, doch mit dem Baubeginn wird es nichts – denn entscheidende Schritte stehen noch aus. Ein zentrales Hindernis ist der Erwerb eines privat genutzten Grundstücks, auf dem einst die Pension Zum Wiesengrund stand und das heute als kurzfristige Ferienunterkunft vermietet wird.
Die Ersatzbrücken erhielten im Oktober vergangenen Jahres einen rechtsverbindlichen Planfeststellungsbeschluss. Dieser bestätigte die Notwendigkeit, auf das Privatgrund zuzugreifen, und begründete dies mit dringenden verkehrssicherheitstechnischen Bedenken. Allein das Genehmigungsverfahren zog sich über zwei Jahre hin.
Das betroffene Anwesen Zum Wiesengrund wurde 2022 in einem unabhängigen Gutachten auf rund 1,2 Millionen Euro geschätzt. Der aktuelle Eigentümer vermietet dort individuell sanierte Zimmer auf Kurzzeitbasis. Der Staat muss nun entweder eine Entschädigungsvereinbarung aushandeln oder ein Enteignungsverfahren einleiten, um das Grundstück zu sichern.
Trotz der rechtlichen Freigabe kommt das Projekt nicht voran. Unklar ist bisher, wie und wann die Entschädigungsfrage geklärt wird. Vorbereitende Arbeiten und Abstimmungsprozesse laufen noch, bevor mit dem eigentlichen Bau begonnen werden kann.
Die nächste Phase des Vorhabens hängt von der Lösung der Grundstücksfrage ab. Sobald eine Einigung über die Entschädigung erzielt oder die Enteignung abgeschlossen ist, kann der Brückenbau starten. Bis dahin bleibt der Zeitplan ungewiss, während die behördlichen Schritte weiterlaufen.
