Einigung auf Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum FLAF ab 2028
Bund und Länder haben sich auf eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen Prozentpunkt ab 2028 geeinigt. Die Vereinbarung beendet einen langjährigen Streit über die Finanzierung dieser Entlastung. Beide Seiten haben nun ihre finanziellen Zusagen vorgelegt, um die entstehende Deckungslücke zu schließen.
Die Verhandlungen waren zunächst ins Stocken geraten, nachdem die Bundesregierung vorgeschlagen hatte, die Kosten durch eine Anpassung der Länderanteile an den Steuereinnahmen zu decken. Die Länder lehnten diesen Ansatz ab und argumentierten, die Senkung der Lohnnebenkosten sei eine Bundessache und forderten einen Ausgleich für die entgangenen Einnahmen.
Der Durchbruch gelang, als die Bundesregierung zusätzliche Mittel aus dem EU-Aufbaufonds (Resilience and Recovery Facility) sicherte. Laut der endgültigen Einigung übernehmen die Länder ein Drittel der durch die Senkung entstehenden Deckungslücke von 200 Millionen Euro. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) bestätigte, dass damit die Finanzierungslücke von 600 Millionen Euro im FLAF geschlossen werde.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) erklärte, dass sich auch Länder und Gemeinden an der Finanzierung des Fonds beteiligen würden. Anton Mattle (ÖVP), Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, begrüßte das Ergebnis, gab jedoch keine weiteren Details bekannt. Die finanzielle Beteiligung der Länder ist bis 2028 befristet; eine umfassende Überprüfung ist im Rahmen der nächsten Finanzausgleichsverhandlungen ab 2029 vorgesehen.
Die Vereinbarung sichert die geplante Senkung der Lohnnebenkosten ab 2028. Bund und Länder haben sich auf konkrete Finanzierungsmaßnahmen verständigt, um die Kosten zu tragen. Die Regelung bleibt bis zur nächsten Runde der Finanzausgleichsgespräche in Kraft.






