27 April 2026, 20:17

CDU und AfD in Biebesheim: Gemeinsame Kandidatur löst Parteiausschlussverfahren aus

Gruppe von Menschen, die um einen Tisch mit Papieren stehen, umgeben von Fahnen, Topfpflanzen und einem gerahmten Foto an der Wand, was die Unterzeichnung eines U.S.-Kanada-Memorandums von Verständigung anzeigt.

CDU und AfD in Biebesheim: Gemeinsame Kandidatur löst Parteiausschlussverfahren aus

In Biebesheim am Rhein ist ein lokaler politischer Streit entbrannt, nachdem CDU- und AfD-Gemeinderäte gemeinsam einen AfD-Kandidaten in den Vorstand der Gemeinde gewählt haben. Der Schritt hat Parteiausschlussverfahren gegen die beteiligten CDU-Mitglieder ausgelöst. Die regionale Parteiführung verurteilte die Zusammenarbeit als inakzeptabel.

Die kleine Gemeinde mit 6.000 Einwohnern steht damit im Mittelpunkt einer breiteren Debatte über parteiübergreifende Kooperationen auf kommunaler Ebene.

Der Konflikt begann, als CDU- und AfD-Vertreter eine gemeinsame Kandidatenliste für die Wahl der ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister einreichten. Zunächst hatte es Uneinigkeit gegeben, doch schließlich einigten sich beide Parteien auf einen gemeinsamen Vorschlag. In der Folge wurde der AfD-Kandidat Bernd Kahnert in den Gemeindevorstand gewählt.

Die CDU hält acht der 31 Sitze im Gemeinderat, die AfD sechs. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Ulrich Harth hatte ursprünglich angestrebt, dass seine Partei einen Posten als stellvertretender Bürgermeister besetzen könnte. Die gemeinsame Liste von CDU und AfD galt jedoch als direkte Herausforderung für einen konkurrierenden Vorschlag, der von SPD, Grünen und Freien Wählern unterstützt wurde – diese verfügen gemeinsam über 17 Sitze.

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Der CDU-Kreisverband Groß-Gerau reagierte umgehend und leitete Parteiausschlussverfahren gegen die beteiligten Mitglieder ein. Der CDU-Kreisvorsitzende Stefan Sauer bestätigte, dass weitere disziplinarische Maßnahmen geprüft würden. Der hessische CDU-Generalsekretär Leopold Born unterstützte diese Entscheidung und forderte "sofortiges und entschlossenes" Handeln auf lokaler Ebene.

Die regionale Parteiführung bezeichnete die gemeinsame Abstimmung als "offensichtlich spontan und unabgestimmt", betonte jedoch, dass sie nicht zur Disposition stehe. Der Vorfall folgt auf eine Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB), die ergab, dass es in fast 19 Prozent von 5.000 inhaltlichen Kommunalabstimmungen "direkte Zusammenarbeit" zwischen der AfD und anderen Parteien gab.

Die eingeleiteten Ausschlussverfahren unterstreichen die klare Haltung der CDU gegen eine Kooperation mit der AfD in Biebesheim am Rhein. Der Fall verdeutlicht die anhaltenden Spannungen bei lokalen politischen Bündnissen, insbesondere in kleineren Gemeinden, wo Parteimehrheiten oft knapp sind. Das Ergebnis des Disziplinarverfahrens wird zeigen, ob weitere Schritte gegen die beteiligten Mitglieder eingeleitet werden.

Quelle