Bürgerbüro Rastatt schließt über Ostern für fünf Tage seine Türen
Bürgerbüro in Rastatt bleibt über die Osterfeiertage geschlossen
Das Bürgerbüro der Stadt Rastatt in der Herrenstraße 15 bleibt über das Osterwochenende für mehrere Tage geschlossen. Von Donnerstag, dem 2. April, bis Ostermontag, dem 6. April, bleibt die Behörde für den Publikumsverkehr gesperrt. Unmittelbar nach den Feiertagen kehrt das Büro zu den gewohnten Öffnungszeiten zurück.
Das Bürgerbüro hält sich an einen festen Wochenplan: Montags und dienstags ist es von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. Mittwochs gelten verlängerte Öffnungszeiten von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Freitags schließt die Behörde bereits mittags und ist von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr erreichbar. Samstags öffnet das Büro später – um 9:00 Uhr – und schließt um 12:00 Uhr.
Besucher sollten beachten, dass der letzte Einlass stets 15 Minuten vor Schließung erfolgt. Die vorübergehende Schließung beginnt am 2. April und dauert bis einschließlich 6. April. Der reguläre Betrieb wird am Dienstag, dem 7. April, wiederaufgenommen.
Von der Schließung sind während der Osterzeit sämtliche Dienstleistungen des Bürgerbüros betroffen. Bürger, die Behördengänge erledigen müssen, sollten diese vor dem 2. April abschließen oder bis zum 7. April warten. Ab diesem Tag gelten dann wieder die üblichen Öffnungszeiten.






