Bund der Steuerzahler klagt gegen GEZ: Kann der Rundfunkbeitrag bald steuerlich abgesetzt werden?
Noah WeberBund der Steuerzahler klagt gegen GEZ: Kann der Rundfunkbeitrag bald steuerlich abgesetzt werden?
Der Bund der Steuerzahler zieht die Absetzbarkeit der Rundfunkbeitragspflicht (GEZ) vor Gericht in Zweifel. Eine Musterklage wurde beim Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern eingereicht. Bei Erfolg könnte das Urteil Millionen Steuerzahler in ganz Deutschland betreffen.
Ein Kläger hatte bereits versucht, rund 220 Euro an Rundfunkgebühren für das Jahr 2024 in seiner Steuererklärung geltend zu machen. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab, woraufhin die rechtliche Auseinandersetzung eingeleitet wurde.
Falls das Gericht den Klägern Recht gibt, könnte der Beitrag als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe anerkannt werden. Dadurch wäre es Steuerzahlern möglich, ihn in ihrer Erklärung abzusetzen. Die tatsächliche Ersparnis hinge dann vom individuellen Steuersatz ab.
Für jemanden mit einem Steuersatz von 20 Prozent könnte die Absetzung etwa 44 Euro pro Jahr sparen. Bei 30 Prozent wären es rund 66 Euro, während Spitzenverdiener mit dem höchsten Satz fast 93 Euro jährlich zurückerhalten könnten.
Das Verfahren wird derzeit vom Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern geprüft. Ein Urteil zugunsten der Kläger würde den Weg für flächendeckende Absetzungen ebnen. Die Entscheidung könnte die künftige steuerliche Behandlung des Rundfunkbeitrags grundlegend verändern.






