Britisches Gesetz gegen Konversionstherapien: Schutz oder Übergriff auf Elternrechte?
Elias WernerBritisches Gesetz gegen Konversionstherapien: Schutz oder Übergriff auf Elternrechte?
Die britische Regierung hat einen Entwurf für ein Umwandlungspraktiken-Gesetz vorgelegt, das LGBT-Personen schützen soll. Das geplante Gesetz richtet sich gegen Handlungen, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität einer Person zu ändern. Verurteilte könnten mit unbegrenzten Geldstrafen, Haftstrafen von bis zu fünf Jahren oder beidem bestraft werden.
Die Ministerin für Gleichberechtigung, Olivia Bailey, betonte, dass die Gesetzesvorlage notwendig sei, um bestehende rechtliche Lücken zu schließen. Ein Regierungssprecher ergänzte, das Gesetz greife nicht in elterliche Rechte ein und schreibe Lehrkräften nicht vor, wie sie Kinder bei der Entwicklung ihrer Identität unterstützen sollen.
Die Kinderärztin Dr. Hilary Cass begrüßte den Entwurf und hob hervor, dass dieser eine klarere Definition von Umwandlungspraktiken biete als frühere Fassungen. Zudem lobte sie den Schutz legitimer medizinischer Behandlungen.
Kritik kommt jedoch aus juristischen und religiösen Kreisen. Der Anwalt Dennis Kavanagh warnte, das Gesetz könnte Handlungen wie die Weigerung, die bevorzugten Pronomen eines Kindes zu verwenden, oder das Vorenthalten von Pubertätsblockern unter Strafe stellen. Er argumentierte, dass Eltern sich dadurch strafbar machen könnten.
Die Anwältin Sarah Filmore äußerte Bedenken, dass Behörden gezwungen sein könnten, Kinder aus Familien zu nehmen, wenn ein Elternteil einer Straftat beschuldigt wird. Andrea Minichiello Williams, Geschäftsführerin des Christian Legal Centre, behauptete, das Verbot schränke die Meinungs- und Gebetsfreiheit unrechtmäßig ein. Sie kündigte an, gegen das Gesetz vor Gericht vorzugehen.
Der Gesetzentwurf sieht harte Strafen für Umwandlungspraktiken vor, soll aber bestimmte Rechte wahren. Während Juristen und Mediziner sowohl Unterstützung als auch Ablehnung signalisieren, betont die Regierung, dass das Gesetz weder die Erziehung noch die schulische Praxis einschränken werde.
