Braunschweig verbietet Privatpersonen den Kauf von Rattengift ab 2026
Elias WernerBraunschweig verbietet Privatpersonen den Kauf von Rattengift ab 2026
Ab dem 30. Juni 2026 tritt in Braunschweig eine neue Verordnung in Kraft, die das Vorgehen gegen Rattenplagen für die Bewohner grundlegend ändert. Private Haushalte dürfen dann kein Rattengift mehr erwerben – stattdessen ist der Kauf und Einsatz dieser Mittel ausschließlich lizenzierten Fachkräften vorbehalten.
Mit dem bevorstehenden Verbot sind Eigentümer künftig gezwungen, zertifizierte Schädlingsbekämpfer zu beauftragen, um Rattenprobleme zu lösen. Die Verantwortung – und die damit verbundenen Kosten – für die Bekämpfung der Nagetiere und ihrer Ursachen liegt damit vollständig bei ihnen.
Ziel der Regelung ist es, die Effizienz zu steigern und Umweltbelastungen zu verringern. Professionelle Schädlingsbekämpfer sollen schneller Abhilfe schaffen und gleichzeitig den Missbrauch von Giftstoffen eindämmen. Bisher ist jedoch noch nicht bekannt, welche Unternehmen in Braunschweig nach dem Stichtag berechtigt sein werden, Rattengift an die Öffentlichkeit zu verkaufen. Ab dem 30. Juni 2026 dürfen nur noch ausgebildete und zertifizierte Fachleute – oder Personen mit beruflicher Genehmigung – legal an diese Mittel gelangen. Privatpersonen ohne entsprechende Qualifikation wird der Einsatz von Rattengift dann vollständig untersagt sein.
Die Änderung zwingt Eigentümer, sich kurzfristig umzustellen. Die Beauftragung lizenzierter Schädlingsbekämpfer wird zur Pflicht, was eine strengere Kontrolle der Bekämpfungsmaßnahmen gewährleisten soll. Gleichzeitig soll die Verordnung die Umweltgefahren minimieren, die durch unsachgemäßen Umgang mit Giftstoffen entstehen.
