BGH entscheidet über Transparenz der Schufa-Scores – ein Präzedenzfall für Datenschutz
Lotta BrandtBGH entscheidet über Transparenz der Schufa-Scores – ein Präzedenzfall für Datenschutz
In Deutschland entzündet sich ein Rechtsstreit an der Transparenz von Bonitätsbewertungen. Fünf Kläger haben die Schufa verklagt und argumentieren, dass deren Offenlegungen zur Berechnung der Schufa-Scores den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht gerecht werden. Der Fall liegt nun beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Im Mittelpunkt des Streits steht das Bewertungsmodell der Schufa. Im März 2023 führte das Unternehmen ein neues System ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf definierte Kriterien umfasst. Die Schufa betont, dieses Modell erfülle bereits jetzt künftige Transparenzstandards und entspreche vollumfänglich den aktuellen rechtlichen Vorgaben.
Die Kläger sehen das anders. Ihrer Ansicht nach sind die Erläuterungen der Schufa zur Berechnung der Scores nach wie vor unzureichend. Der BGH muss nun entscheiden, ob die bisherigen Offenlegungen den DSGVO-Anforderungen an Verbraucherfreundlichkeit bei automatisierten Entscheidungsprozessen genügen.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Ab November 2026 tritt ein neues rechtliches Rahmenwerk für „materielle Scoring-Systeme“ in Kraft. Zudem plant die Schufa, ihr älteres, komplexeres Modell bis Ende 2028 vollständig abzulösen.
Die Entscheidung des Gerichts wird maßgeblich prägen, wie detailliert Unternehmen über algorithmische Bewertungen informieren müssen. Sie könnte auch die anstehenden Regelungen zu datenbasierten Scoring-Verfahren beeinflussen. Dabei werden sowohl das aktualisierte Modell der Schufa als auch deren juristische Argumente genau unter die Lupe genommen.






