Betrunkener Bootsführer mit 0,2 Promille auf dem Mittellandkanal gestoppt
Lotta BrandtBetrunkener Bootsführer mit 0,2 Promille auf dem Mittellandkanal gestoppt
Ein 66-jähriger Bootsführer wurde von der Wasserschutzpolizei Hannover auf dem Mittellandkanal angehalten, nachdem er durch auffälliges Verhalten aufgefallen war. Die Behörde griff in der Nähe von Anderten ein, nachdem ein anderer Schiffsführer ungewöhnliche Manöver gemeldet hatte. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Kapitän stark alkoholisiert war.
Ausgelöst wurde der Vorfall durch einen Hinweis eines anderen Kapitäns, der die gefährliche Führung des Bootes beobachtet hatte. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der Alkoholwert des Mannes bei fast 0,2 Promille lag – deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert von 0,5 Promille für Binnengewässer.
Sein Führerschein wurde sofort eingezogen, und das Boot wurde an der Kontrollstelle sichergestellt. Dem Kapitän wurde untersagt, seine Fahrt fortzusetzen, während die Ermittlungen laufen. Die Behörde prüft nun, ob durch das Schiff Schäden am Kanalkörper oder an unterirdischen Versorgungsleitungen entstanden sind.
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sowie die Wasserschutzpolizei setzen die Alkoholgrenzen ähnlich wie im Straßenverkehr durch. Bußgelder und Strafen werden von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) bearbeitet. Dem Kapitän drohen nun Anklagen wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs und mehrfacher Verstöße gegen die Binnenschifffahrtsvorschriften.
Der Fall wird weiterhin untersucht, während die Behörde mögliche Schäden an der Infrastruktur bewertet. Die Handlungen des Kapitäns haben rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen, darunter den Entzug seiner Betriebsgenehmigung. Die Wasserschutzpolizei überwacht weiterhin die Einhaltung der Alkoholvorschriften auf den deutschen Binnenwasserstraßen.
