Basel-Landschaft stimmt über umstrittenes Ausländer-Wahlrecht für lokale Ämter ab
Lotta BrandtBasel-Landschaft stimmt über umstrittenes Ausländer-Wahlrecht für lokale Ämter ab
Streitbare Vorlage: Basel-Landschaft stimmt über Wahlrecht für Ausländer mit Niederlassungsbewilligung ab
Eine umstrittene Initiative, die Ausländern mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht die Kandidatur für lokale Ämter im Kanton Basel-Landschaft ermöglichen soll, rückt näher an eine Volksabstimmung. Die sogenannte «Wählbarkeitsinitiative» wurde Ende Oktober 2025 von zwölf Gemeinden lanciert. Nach monatelangen Debatten hat der Kantonsrat nun beschlossen, die endgültige Entscheidung den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern in einer Urnenabstimmung zu überlassen.
Ziel der Vorlage ist es, den Gemeinden im Baselbiet das Recht zu geben, selbst zu bestimmen, ob Inhaber einer C-Bewilligung – der Schweizer Niederlassungsbewilligung – für Schulbehörden und Sozialhilfegremien kandidieren dürfen. Voraussetzung wäre eine Mindestwohnsitzdauer.
Ende Januar hatte der Kantonsrat bereits einen ähnlichen Vorstoss abgelehnt, der die Rechtsstellung von Polizisten mit Niederlassungsbewilligung vereinheitlichen wollte. Diese frühere Abstimmung gab den Ton für die aktuelle Debatte vor.
Als die Initiative im Rat behandelt wurde, regte sich Widerstand aus verschiedenen Lagern. Die Kantonsregierung sowie die Justiz- und Sicherheitskommission argumentierten, die Vorlage schaffe eine Ungleichbehandlung, indem sie aktives und passives Wahlrecht trenne. Die rechtspopulistische SVP, die FDP und die Mitte lehnten den Plan geschlossen ab.
Die Fraktion der Grünen-EVP unterstützte die Initiative hingegen. Sie warb für ein «Ja» als Schritt zu mehr Demokratie und Vielfalt in der kommunalen Politik. Doch ihre Unterstützung reichte nicht aus, um den Rat zu überzeugen. Ein Antrag der SP, die Initiative zu befürworten, scheiterte mit 46 Gegenstimmen, 31 Zustimmungen und einer Enthaltung.
In der Schlussabstimmung sprachen sich 48 Ratsmitglieder für eine direkte Ablehnung aus, 29 stimmten gegen die Ablehnung, eine Person enthielt sich. Da keine klare Mehrheit zustande kam, geht die Vorlage nun ans Volk – die Abstimmung ist verbindlich.
Der Kantonsrat empfiehlt den Stimmberechtigten offiziell, die Initiative abzulehnen. Bei einer Annahme könnten die Gemeinden selbst entscheiden, ob Ausländer mit Niederlassungsbewilligung in Schul- und Sozialbehörden gewählt werden dürfen. Das Ergebnis der Volksabstimmung wird zeigen, ob Basel-Landschaft diese Änderung im lokalen Wahlrecht vollzieht.






