Bahnbrechendes ADHS-Urteil: Jugendämter in Niedersachsen müssen Schulhilfe neu prüfen
Lotta BrandtBahnbrechendes ADHS-Urteil: Jugendämter in Niedersachsen müssen Schulhilfe neu prüfen
Ein richtungsweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover verpflichtet die Jugendämter in Niedersachsen, Entscheidungen über schulische Unterstützung für Kinder mit ADHS neu zu prüfen. Das am Freitag, den 23. Januar 2025, ergangene Urteil folgt auf eine Klage der Familie eines neunjährigen Schülers aus dem Landkreis Hildesheim. Es stellt eine Abkehr von früheren Rechtsauslegungen dar und könnte bundesweit ähnliche Fälle beeinflussen.
Der Fall nahm seinen Anfang, als das örtliche Jugendamt zwar zunächst eine Schulbegleitung für das Kind bewilligte, die Förderung später jedoch nicht verlängern wollte. Daraufhin zog die Familie vor Gericht – mit dem nun vorliegenden Ergebnis.
Das Gericht urteilte, dass ADHS als psychische Erkrankung im Sinne des deutschen Sozialgesetzbuchs anzuerkennen ist. Zur Untermauerung zog es eine Expertin für Kinder- und Jugendpsychiatrie hinzu, die bestätigte, dass es sich bei ADHS um eine anerkanntes Störungsbild handelt. Gleichzeitig stellt das Urteil klar, dass nicht jedes Kind mit ADHS automatisch Anspruch auf Unterstützung hat – vielmehr muss jeder Einzelfall geprüft werden.
Die Entscheidung gilt unmittelbar für die Jugendämter in der Region Hannover, darunter die Stadt Hannover, Braunschweig, Hildesheim und die umliegenden Landkreise. Zwar sind andere Bundesländer nicht direkt an das Urteil gebunden, doch könnten ähnliche Fälle nun unter Berücksichtigung dieses Präzedenzfalls neu bewertet werden.
Das Urteil des Hannoveraner Verwaltungsgerichts erzwingt eine Überprüfung bisheriger Ablehnungen von ADHS-bedingter Schulhilfe in Niedersachsen. Die Jugendämter müssen Anträge nun individuell neu prüfen. Zudem könnte die Entscheidung Familien in anderen Bundesländern ermutigen, gegen ähnliche Ablehnungen rechtlich vorzugehen.
