Autor wegen "rassistischer Arschloch"-Tweet gegen CDU-Politiker verurteilt
Noah WeberAutor wegen "rassistischer Arschloch"-Tweet gegen CDU-Politiker verurteilt
Ein deutscher Autor wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er einen CDU-Politiker vor vier Jahren in einem Tweet als „rassistischen Arschloch“ bezeichnet hatte. Das Verfahren wurde nach Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs eingeleitet, der die öffentliche Verfolgung von Beleidigungen gegen Amtsträger ermöglicht – selbst ohne formelle Anzeige des Betroffenen.
Der Autor erhielt einen Strafbefehl über 90 Tagessätze, ein in Deutschland gängiges Verfahren, bei dem mehr als die Hälfte aller Strafsachen ohne Gerichtsverhandlung erledigt werden. Strafbefehle bedeuten, dass der Beschuldigte nicht vor einem Richter erscheinen muss, es sei denn, er legt innerhalb von zwei Wochen Einspruch ein. Wird kein Widerspruch eingelegt, wird das Urteil rechtskräftig.
Der Autor kritisierte, dass Paragraf 188 ein ungerechtes System schaffe, das Politikern einen Sonderstatus gewähre. Zudem betonte er, dass ihm sein juristisches Wissen geholfen habe, eine Verurteilung in einem Gerichtsverfahren zu vermeiden. Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hatte das Gesetz bereits zuvor scharf kritisiert und es als Bedrohung für die freie Rede bezeichnet.
Das Verfahren war von der Staatsanwaltschaft im öffentlichen Interesse eingeleitet worden – eine Anzeige des betroffenen Politikers Philipp Amthor war daher nicht erforderlich. Die Verjährungsfrist für solche Straftaten beträgt fünf Jahre, wodurch alte Social-Media-Beiträge noch Jahre später zu juristischen Problemen werden können.
Der Autor muss nun die Strafe zahlen, sofern er den Strafbefehl nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist anfechtet. Die Entscheidung wird darüber entscheiden, ob das Urteil Bestand hat oder ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Der Fall wirft erneut die anhaltende Debatte über Meinungsfreiheit und den Umgang mit politischen Beleidigungen in Deutschland auf.






