Altenpfleger aus Niedersachsen kämpft nach Betrugsverurteilung um seine Berufserlaubnis

Admin User
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Ein Krankenhauszimmer mit mehreren Betten, jedes von einem Patienten belegt, mit Kochsalzlösungsflaschen auf Ständen zwischen den Betten und einer Frau mit einer Tasche in der Nähe eines Patienten.

Altenpfleger aus Niedersachsen kämpft nach Betrugsverurteilung um seine Berufserlaubnis

Ein 62-jähriger Altenpfleger aus Hannover, der ein Pflegeunterstützungszentrum mit 18 Mitarbeitern leitet, kämpft um den Erhalt seiner Berufserlaubnis, nachdem er wegen Abrechnungsbetrugs verurteilt wurde. Dieter G., der in der Altenpflege tätig ist, gestand ein, in neun Fällen unrechtmäßig Leistungen in Rechnung gestellt zu haben. Sein Rechtsstreit dreht sich nun darum, ob er trotz der Verurteilung weiterhin in der Altenpflege arbeiten darf.

2022 verurteilte das Amtsgericht Hannover Dieter G. wegen betrügerischer Abrechnung von Pflegeleistungen, die nie erbracht worden waren. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Niedersachsen reagierte darauf mit dem Entzug seiner Pflegeerlaubnis und begründete dies damit, dass es sich nicht um einfache Verwaltungsfehler, sondern um vorsätzliches Handeln gehandelt habe.

Dieter G. räumte die Fehler ein, legte jedoch kein Rechtsmittel gegen das strafrechtliche Urteil ein. Stattdessen konzentrierte er sich darauf, sein Unternehmen zu erhalten, das auf Beratung in der Altenpflege und Haushaltsdienstleistungen spezialisiert ist. Sein Anwalt bezeichnete den Betrug als eine Reihe von unter Druck entstandenen Fehlentscheidungen und nicht als gezielte Betrugsmasche.

Das Landesamt zeigte sich zunächst unnachgiebig, willigte später jedoch in einen Kompromiss ein. Nach den neuen Bedingungen darf Dieter G. seine Berufserlaubnis behalten und sein Unternehmen weiterführen. Allerdings muss er nun regelmäßig erweiterte Führungszeugnisse vorlegen und die Verfahrenskosten tragen.

Während des gesamten Verfahrens argumentierte Dieter G., dass eine Schließung seines Betriebs unverhältnismäßig wäre. Er verwies auf die hohe Nachfrage nach seinen Dienstleistungen und die 18 Mitarbeiter, die von seinem Unternehmen abhängig seien.

Die Einigung ermöglicht es Dieter G., im Pflegebereich zu bleiben – allerdings unter strengerer Aufsicht. Um seine Lizenz zu behalten, muss er sich fortlaufenden Kontrollen unterziehen. Der Fall zeigt das Spannungsfeld zwischen beruflicher Verantwortung und den praktischen Folgen von Sanktionen für Unternehmen und Beschäftigte.