Abrissprojekt gestoppt: Verfallener Gerichtsbeschluss löst rechtliche Zweifel aus
Elias WernerAbrissprojekt gestoppt: Verfallener Gerichtsbeschluss löst rechtliche Zweifel aus
Ein Abrissprojekt wurde aufgrund von Bedenken über seine rechtliche Gültigkeit gestoppt. Der Gerichtsbeschluss von 2016, auf dem die Arbeiten basierten, ist inzwischen verfallen. Das Abrissteam hatte die Arbeiten auf Basis des Gerichtsbeschlusses aus dem Jahr 2016 aufgenommen. Das Städtebau- und Wohnungsgesetz von 1992 sieht jedoch vor, dass solche Anordnungen innerhalb von drei Jahren vollstreckt werden müssen.
Die Menschenrechtsorganisation Hudo hat sich eingeschaltet und mangelnde Genehmigungen für die Arbeiten beanstandet. Sie besteht darauf, dass die Arbeiten ohne einen aktuellen und rechtlich gültigen Gerichtsbeschluss nicht wiederaufgenommen werden dürfen. Zudem äußerte Hudo Bedenken wegen fehlender legitimer Ausweisdokumente des Teams.
Das Team hat eine mündliche Zusage gegeben, alle Aktivitäten vorläufig einzustellen, bis es gültige rechtliche Unterlagen vorlegt. Hudo behauptet, dass die Maßnahme keine rechtliche Grundlage hat, um fortgesetzt zu werden. Der Abriss ist vorerst unterbrochen. Die Fortsetzung der Arbeiten hängt nun von der Vorlage gültiger rechtlicher Unterlagen ab, um die Bedenken von Hudo auszuräumen.
