26 April 2026, 05:02

77-Jährige beleidigt Nachbarn und vermüllt Garten – jetzt droht ihr Haft

Ein Plakat mit einer Karte der Schweizer Landschaft, illustriert mit Bäumen, Tieren und anderen Gegenständen, sowie Begleittext.

77-Jährige beleidigt Nachbarn und vermüllt Garten – jetzt droht ihr Haft

Eine 77-jährige Schweizerin ist wegen wiederholter Beleidigungen und Vermüllung des Gartens ihrer Nachbarn zu einer Geldstrafe und einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Fall begann im Jahr 2024, als sie einen handschriftlichen Zettel mit abwertenden Äußerungen vor deren Tür in Pfäffikon SZ hinterließ.

Das Gericht urteilte, dass ihr Verhalten – darunter die Zusendung beleidigender E-Mails und das Entsorgen von Abfall – als verbale Belästigung und Sachbeschädigung zu werten sei.

Der Streit eskalierte, als die Frau einem älteren Ehepaar, das unter ihr wohnt, einen Brief mit Beschimpfungen wie "alter, geistig gestörter weißer Mann", "eingebildete spanische Verkäuferin" und "nicht integrierter, englischsprachiger IT-Berater" in den Briefkasten legte.

Im März 2025 verschickte sie weitere E-Mails mit Beleidigungen wie "Slum-Rucksack", "kleiner Kolumbianer" und "nicht integrierter IT-Berater". Daraufhin erstattete das Paar Ende desselben Monats Anzeige bei den Behörden.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Das Gericht sprach die Frau der wiederholten Beleidigung und der Vermüllung schuldig. Sie hatte Verpackungen, Getränkeflaschen und anderen Abfall in den Garten des Paares geworfen. Eine Verleumdungsklage wurde wegen verspäteter Einreichung abgewiesen, und die Staatsanwaltschaft fand keine Hinweise auf rassistische Motive.

Das Urteil sieht eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50 Franken vor, insgesamt 1.500 Franken. Zudem muss sie 570 Franken zahlen – bei Nichtzahlung drohen ihr zehn Tage Haft. Zusammen mit Verfahrenskosten von 1.503 Franken beläuft sich die Gesamtforderung auf 2.073 Franken. Die Strafe ist für eine Bewährungszeit von drei Jahren ausgesetzt.

Die Frau muss nun finanzielle Sanktionen tragen und hat eine Bewährungsstrafe erhalten. Das Urteil bezieht sich sowohl auf die verwendeten beleidigenden Äußerungen als auch auf die wiederholten Vermüllungsvorfälle. Während der dreijährigen Bewährungsfrist könnten weitere Verstöße zu strengeren Konsequenzen führen.

Lesen Sie auch:

Quelle