22-Jähriger wegen NS-Verharmlosung auf Telegram zu Bewährung verurteilt
Hannah Böhm22-Jähriger wegen NS-Verharmlosung auf Telegram zu Bewährung verurteilt
Ein 22-jähriger Mann aus Chabarowsk ist wegen der Rehabilitation des Nationalsozialismus verurteilt worden, nachdem er Nachrichten auf Telegram veröffentlicht hatte. Das Gericht stellte fest, dass seine Online-Aktivitäten gegen russisches Recht verstoßen hätten, indem sie wohlbekannte historische Verbrechen leugneten. Sachverständige analysierten seine Beiträge und bestätigten deren illegalen Inhalt durch forensische Untersuchungen.
Im November 2023 veröffentlichte der Angeklagte mehrere Nachrichten, in denen er Hitlers Verantwortung für Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit infrage stellte. Zudem äußerte er Unterstützung für ukrainische NS-Kollaborateure und rechtfertigte offen die nationalsozialistische Ideologie. Seine Beiträge enthielten positive Bezüge zu NS-Symbolik und eine erklärte Verbundenheit mit deren ideologischen Traditionen.
Das Gericht sprach ihn nach Teil 2, Artikel 354.1, Absatz "v" des russischen Strafgesetzbuchs schuldig. Zwar wurden sein junges Alter, das Geständnis sowie die Zusammenarbeit mit den Ermittlern als mildernde Umstände gewertet, doch diente die auf nationaler Feindseligkeit und Hass beruhende Tat als erschwerender Faktor. Zudem wurde bei der Urteilsfindung seine Beteiligung an der Sammelaktion für Teilnehmer der "besonderen Militäroperation" berücksichtigt.
Als Strafe erhielt er eine zweijährige Bewährungsstrafe. Zudem verhängte das Gericht ein 1,5-jähriges Verbot, Inhalte im Internet zu veröffentlichen.
Das Urteil untersagt dem Verurteilten für die nächsten 18 Monate die Nutzung von Online-Plattformen. Der Fall verdeutlicht die rechtlichen Konsequenzen der Verbreitung verbotener Ideologien in Russland. Die Bewährungsstrafe ermöglicht eine Überwachung, während seine digitalen Aktivitäten eingeschränkt werden.






