11 May 2026, 03:02

19-Jähriger ritzt Namen in kasachisches Naturdenkmal – jetzt droht ihm eine Strafe

Painting depicting medieval men in armor, some holding swords, standing before a wall with trees in the background, with the caption "Napad Krzyzakow na Klasztor w sieradzu" at the bottom.

19-Jähriger ritzt Namen in kasachisches Naturdenkmal – jetzt droht ihm eine Strafe

Ein 19-jähriger Mann aus Kasachstan steht vor Gericht, nachdem er geschützte Felsformationen am Naturdenkmal Lybykty Say in der Region Mangystau beschädigt hat. Die Behörden überführten den Beschuldigten, der 2005 geboren wurde und die kasachische Staatsbürgerschaft besitzt, nach einer Meldung in sozialen Medien.

Der Vorfall sorgt für Aufsehen, da der junge Mann seinen Namen sowie sein Fahrzeugkennzeichen in die Felsen geritzt hatte – ein klarer Verstoß gegen den Schutz natürlicher und historischer Stätten. Die Polizei der Region Mangystau wurde durch einen Beitrag in sozialen Medien auf den Sachverhalt aufmerksam. Die Ermittler konnten den Täter daraufhin identifizieren und die Vorwürfe bestätigen. Noch bevor der Fall an das Gericht überwiesen wurde, entfernte der Beschuldigte die Gravuren eigenhändig und stellte die Felsformationen in ihren ursprünglichen Zustand wieder her.

Laut den Behörden wird dem 19-Jährigen geringfügiges Rowdytum vorgeworfen, da er das Naturdenkmal Lybykty Say vorsätzlich vandaliert hatte. Die Polizei nutzte die Gelegenheit, um die Öffentlichkeit daran zu erinnern, dass Beschädigungen oder Verunstaltungen an geschützten Stätten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Solche Handlungen verstoßen gegen geltende Gesetze zum Schutz natürlicher und historischer Denkmäler.

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Der Fall wird nun vor Gericht verhandelt, wo über das weitere Vorgehen entschieden wird. Der Vorfall zeigt, wie schnell Verstöße gegen Naturschutzgesetze durch soziale Medien aufgedeckt werden können. Gleichzeitig unterstreicht er die rechtlichen Konsequenzen, die selbst bei vermeintlich kleinen Beschädigungen geschützter Stätten drohen. Die Wiederherstellung der Felsformationen ändert nichts an der strafrechtlichen Bewertung des Falls.

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